Intercoiffure Udo Iden hat die Corona-bedingte Regelung gerahmt

Bei einer sukzessiven Rückkehr zur „Normalität“ haben sowohl alle Einzelhandels- als auch Dienstleistungsbetriebe viele Corona-bedingte Richtlinien zu beachten, um die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Im Sinne eines hygienisch und organisatorisch geordneten Wiedereintritts in das Geschäftsleben müssen sich alle Unternehmen an Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen halten und entsprechend kommunizieren.

Die Richtlinien zur Steuerung des Kundenverkehrs beinhalten u. a. den Hinweis auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Betreten der Ladenfläche, die Zutrittsbeschränkung der max. zugelassenen Kunden für die Verkaufsfläche oder das Einhalten eines Mindestabstandes. Alle Kammern und Verbände haben für ihre Mitglieder entsprechende Plakate mit den spezifischen Richtlinien entwickelt, die sie als pfd-Datei herunterladen und in ihren Geschäften aufhängen können.

Viele Menschen können es kaum erwarten, endlich wieder zum Friseur zu gehen. Aber der rundum Verwöhnservice ist eingeschränkt. Die Hygiene-Richtlinien zur Infektionsprophylaxe sagen u. a. aus, dass die Hände vor Eintritt in den Salon desinfiziert werden müssen, eine Beratung nur noch über den Spiegel stattfindet und keine Kopfmassage vorgenommen werden darf.

Um die Hygiene-Richtlinien für Friseure entsprechend dem Geschäftsauftritt und Image zu kommunizieren, hat sich z. B. der Intercoiffure Udo Iden aus Bremen entschieden, in seinem Friseursalon die Hinweis-Grafik stilvoll in einem HALBE Magnetrahmen zu präsentieren. Den farbigen DIN A4-Ausdruck hat er in einem schwarzen 30 x 40 cm großen Alu-Rahmen mit Passepartout gerahmt. Bereits vor Eintritt in den Salon sehen die Kunden die erlassenen Hygiene-Richtlinien. Darüber hinaus hat er einen Hinweis im Salon aufgehängt. Beide Hinweisschilder verglasten Bilderrahmen können wie der gesamte Salon zu jeder Zeit entsprechend mit Desinfektionsmittel gereinigt werden.

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