Das sollten Sie wissen:

Brandschutz wird im öffentlichen Raum großgeschrieben. Als Hersteller von hochwertigen Bilderrahmen werden wir bei HALBE oft gefragt, ob Brandschutz-Bilderrahmen wie der HALBE B1-Magnetrahmen deshalb in öffentlichen Gebäuden generell Pflicht sind. Die Antwort darauf ist nicht ganz eindeutig. Hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.

Wann muss auf Brandschutz geachtet werden?

Generell gilt natürlich, dass Brandschutz immer sinnvoll ist.  Im privaten Raum kann dies jedoch nicht kontrolliert werden. Das Thema Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Schulen, Universitäten, Behörden oder Hotels hingegen gewinnt immer mehr Beachtung. Hier gibt es genaue Brandschutz-Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. In diesem Fall sind unsere B1-Magnetrahmen oft die richtige Wahl.

DIN 4102-1 – Was heißt das?

In Brandschutz-Bestimmungen ist immer wieder von DIN 4102 die Rede. Allgemein handelt es sich dabei um eine Norm der Bauordnung, die die Brandwiderstandsfähigkeit von Baustoffen definiert. Die Baustoffe werden unter dieser Norm in verschiedene Baustoffklassen eingeteilt.

Bei der Klasse DIN 4102-1 B1 handelt sich um schwerentflammbare Baustoffe, die nach Entfernung der Zündquelle nicht selbstständig weiterbrennen. Darunter fallen auch unsere speziell entwickelten B1 Brandschutz-Bilderrahmen.

b1 magnetrahmen mit

Welche Bestimmungen gelten?

Die geltenden Brandschutz-Bestimmungen sind nicht bundesweit geregelt, sondern werden vom jeweiligen Bundesland in der Bauordnung festgelegt. Aus diesen Bestimmungen leiten die Brandschutzbeauftragten der einzelnen Betreiber oder Schulträger konkrete Vorgaben ab. Deshalb können sich die gültigen Brandschutz-Bestimmungen dort unterscheiden.

Außerdem können für Gebäude in unterschiedlichen Räumen unterschiedlich hohe Anforderungen gelten. So können beispielsweile in Fluren, Flucht- und Rettungswegen und Treppenhäusern höhere Anforderungen an den Brandschutz gelten als im Klassenzimmer oder im Büro.

Welche Brandschutz-Bestimmungen genau gelten, kann im Zweifel immer beim Eigentümer oder Betreiber der Immobilie erfragt werden. Bei einer Schule ist das z.B. die Schulleitung, das Schulamt und der zuständige Schulträger. Alle Tipps rund um Bilderrahmen für die Schule finden Sie in unserem ausführlichen Wissensbereich.